Ist eine Microblading Behandlung in der Schwangerschaft und in der Stillzeit möglich?
Es wird viel darüber diskutiert, ob Microblading und andere kosmetische Behandlungen in der Schwangerschaft erlaubt sind. Die Schwangerschaft ist keine Krankheit, sondern eine sehr glückliche Zeit im Leben einer Frau, in welcher sie makellos aussehen möchte. Unten aufgeführt finden Sie Informationen darüber, ob eine Microblading Behandlung sich für schwangere Frau eignet.
Die Schwangerschaft und Stillzeit gehören zu den relativen Kontraindikationen für eine Microblading Behandlung. Daher sollte ein hochqualifizierter und erfahrener Microblading Spezialist, welcher seinen professionellen Ruf schätzt, immer schlagkräftige Argumente dafür finden, einer schwangeren oder stillenden Frau von der Behandlung abzuraten und die Behandlung auf günstigere Zeiten zu verschieben.
Im Organismus einer schwangeren Frau ereignen sich riesige Veränderungen, sodass die unter den gewöhnlichen Umständen gewisse Wirkung des Pigmentes im Falle der Schwangerschaft nicht im Voraus bestimmbar ist. Das Pigment kann zum Beispiel einen unerwünschten Ton ergeben oder vorzeitig verblassen.
Zudem sollte bei einer niedrigen Schmerzgrenze einer schwangeren oder stillenden Frau eine Anästhesie verwendet werden, was offensichtlich keine gute Entscheidung für eine Frau in solch einem Zustand ist.
In der frühen Schwangerschaft ist eine Microblading Behandlung ausdrücklich nicht zu empfehlen. In der zweiten Hälfte der Schwangerschaft sowie in der Stillzeit kann eine Microblading Behandlung theoretisch durchgeführt werden, aber nur nach Absprache mit dem behandelnden Arzt und nur im Falle, dass die Kundin keine Anästhetika benötigt. Empfehlenswert ist, es sich gründlich zu überlegen und kein Risiko einzugehen, da es sich um die Gesundheit des zukünftigen Babys handelt.
Zum Schluss
Zum Schluss sollte hinzugefügt werden, dass jede Frau offensichtlich das Recht hat, die Entscheidung über eine Microblading Behandlung selbständig zu treffen. Dabei sollte der Frau bewusst sein, dass sie die Verantwortung für mögliche negative Auswirkungen übernimmt. Wichtig ist, dass die Frau sich mit der Entscheidung nicht nur nach ihren eigenen Wünschen, sondern auch nach den Interessen ihres Babys richtet.